Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-31, 17 U 83/18

17 U 83/18Obergericht31.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 83/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 17 U 83/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0131.17U83.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.03.2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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