15 W 320+321/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-30, 15 W 320+321/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-30, 15 W 320+321/18
15 W 320+321/18Obergericht30.01.2019
Regest
Die Bestandteilzuschreibung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zu dem auf ihm lastenden Erbbaurecht ist unzulässig (Abweichung von OLG Jena FGPrax 2018, 58 f.; Anschluss an KG DNotZ 2011, 283 ff.).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 320+321/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-30
Aktenzeichen: 15 W 320+321/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0130.15W320.321.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 890
Leitsätze
Die Bestandteilzuschreibung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zu dem auf ihm lastenden Erbbaurecht ist unzulässig (Abweichung von OLG Jena FGPrax 2018, 58 f.; Anschluss an KG DNotZ 2011, 283 ff.).
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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