4 U 135/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-22, 4 U 135/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-22, 4 U 135/18
4 U 135/18Obergericht22.01.2019
Regest
Unzulässiger Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Beschlussverfügung)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 135/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-22
Aktenzeichen: 4 U 135/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0122.4U135.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Leitsätze
Unzulässiger Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Beschlussverfügung)
Tenor
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 15.08.2018 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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