Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-08, 4 Ws 232/18

4 Ws 232/18Obergericht08.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 232/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-08

Aktenzeichen: 4 Ws 232/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0108.4WS232.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird aus den jeweils zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 27.11.2018, die durch das Vorbringen des Angeklagten nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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