4 Ws 221/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-03, 4 Ws 221/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-03, 4 Ws 221/18
4 Ws 221/18Obergericht03.01.2019
Regest
Die gesetzliche Begrenzung der Möglichkeiten einer weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beschwerdeführer über eine Beschwerde gegen eine Gegenvorstellung eine weitere Beschwerdemöglichkeit hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 221/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-03
Aktenzeichen: 4 Ws 221/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0103.4WS221.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 310
Leitsätze
Die gesetzliche Begrenzung der Möglichkeiten einer weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beschwerdeführer über eine Beschwerde gegen eine Gegenvorstellung eine weitere Beschwerdemöglichkeit hat.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
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