32 SA 60/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-02, 32 SA 60/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-02, 32 SA 60/18
32 SA 60/18Obergericht02.01.2019
Regest
Werden der Hersteller aus einer Garantiezusage und der Verkäufer aus kaufrechtlicher Gewährleistung aufgrund eines Sachmangels auf Instandsetzung der Kaufsache in Anspruch genommen, können sie als Streitgenossen verklagt werden, weil gleichartige Ansprüche aus im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Gründen geltend gemacht werden. Fehlt ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand der Beklagten, kann ein solcher gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu bestimmen sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 60/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-02
Aktenzeichen: 32 SA 60/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0102.32SA60.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 3, 60 ZPO
Leitsätze
Werden der Hersteller aus einer Garantiezusage und der Verkäufer aus kaufrechtlicher Gewährleistung aufgrund eines Sachmangels auf Instandsetzung der Kaufsache in Anspruch genommen, können sie als Streitgenossen verklagt werden, weil gleichartige Ansprüche aus im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Gründen geltend gemacht werden. Fehlt ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand der Beklagten, kann ein solcher gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu bestimmen sein.
Tenor
Das Amtsgericht Witten wird zum örtlich zuständigen Gericht bestimmt.
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