20 U 155/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-19, 20 U 155/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-19, 20 U 155/18
20 U 155/18Obergericht19.12.2018
Regest
Wenn der Versicherungsnehmer über zwei Jahre lang Nachfragen des Versicherers nicht beantwortet, kann der Versicherer leistungsfrei sein wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung (hier bejaht).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 155/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-19
Aktenzeichen: 20 U 155/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1219.20U155.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Wenn der Versicherungsnehmer über zwei Jahre lang Nachfragen des Versicherers nicht beantwortet, kann der Versicherer leistungsfrei sein wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung (hier bejaht).
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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