6 U 123/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-17, 6 U 123/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 123/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-17
Aktenzeichen: 6 U 123/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1217.6U123.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.08.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 10.351,87 EUR festgesetzt.
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