4 (s) Sbd I 12/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-13, 4 (s) Sbd I 12/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-13, 4 (s) Sbd I 12/18
4 (s) Sbd I 12/18Obergericht13.12.2018
Regest
Die Entscheidung ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vollzugsbehörde – entgegen der vom erkennenden Gericht nach § 106 Abs. 5 S. 1 JGG getroffenen Anord-nung – von einer (sofortigen) Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung abse-hen kann richtet sich nicht nach § 106 Abs.5 S. 3 JGG sondern nach § 106 Abs. 5 S. 5 JGG, §§ 66c Abs. 2, 67a Abs. 2 bis 4 StGB. Zuständig hierfür ist die Strafvollstreckungskammer.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 (s) Sbd I 12/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-13
Aktenzeichen: 4 (s) Sbd I 12/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1213.4S.SBD.I12.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: JGG § 105 Abs. 5; StGB §§ 66c Abs. 2, 67a
Leitsätze
Die Entscheidung ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vollzugsbehörde – entgegen der vom erkennenden Gericht nach § 106 Abs. 5 S. 1 JGG getroffenen Anord-nung – von einer (sofortigen) Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung abse-hen kann richtet sich nicht nach § 106 Abs.5 S. 3 JGG sondern nach § 106 Abs. 5 S. 5 JGG, §§ 66c Abs. 2, 67a Abs. 2 bis 4 StGB.
Zuständig hierfür ist die Strafvollstreckungskammer.
Tenor
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg ist im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung nach § 106 Abs. 5 S. 5 JGG, §§ 66c Abs. 2, 67a Abs. 2 bis 4 StGB berufen. Der Beschluss der 1. kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg vom 24. Oktober 2018 wird für gegenstandslos erklärt.
Die dem Verurteilten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.