8 U 50/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-05, 8 U 50/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-05, 8 U 50/17
8 U 50/17Obergericht05.12.2018
Regest
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage auf Gewährung von Aktienoptionen gegen die Konzernmutter der Arbeitgeberin, wenn die Beklagte ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 50/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-05
Aktenzeichen: 8 U 50/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1205.8U50.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Normen: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a); EuGVVO Art. 6 Abs. 1, 17 Abs. 1, 21 Abs. 2, Abs. 1 lit. b); ZPO §§ 21, 23, 29, Rom I-VO Art. 3 Abs. 1, 4 Abs. 2, Abs. 3
Leitsätze
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage auf Gewährung von Aktienoptionen gegen die Konzernmutter der Arbeitgeberin, wenn die Beklagte ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.