Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-05, 20 U 146/18

20 U 146/18Obergericht05.12.2018

Regest

Behauptet der Versicherungsnehmer, dass der Versicherungsmakler eine Antragsfrage falsch erläutert habe, muss er das beweisen. Das Fehlen einer Beratungsdokumentation ändert in diesem Zusammenhang (grundsätzlich, so hier) nichts.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 146/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-05

Aktenzeichen: 20 U 146/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1205.20U146.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Behauptet der Versicherungsnehmer, dass der Versicherungsmakler eine Antragsfrage falsch erläutert habe, muss er das beweisen. Das Fehlen einer Beratungsdokumentation ändert in diesem Zusammenhang (grundsätzlich, so hier) nichts.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

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