Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-04, 19 U 66/18

19 U 66/18Obergericht04.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 66/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-04

Aktenzeichen: 19 U 66/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1204.19U66.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.05.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2006 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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