Oberlandesgericht Hamm, 2018-11-16, 9 U 138/17

9 U 138/17Obergericht16.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 138/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-16

Aktenzeichen: 9 U 138/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1116.9U138.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Juli 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen aufgehoben.

Der dem Klageantrag zu 1. zugrundeliegende Klageanspruch ist dem Grunde nach in Höhe einer Haftungsquote von 30 % gerechtfertigt.

Der dem Klageantrag zu 2. zugrundeliegende Schmerzengeldanspruch ist unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldens des Klägers in Höhe einer Mithaftungsquote von 70 % gerechtfertigt.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Sache wird wegen des Betragsverfahrens und der Kostenentscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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