20 U 136/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-11-14, 20 U 136/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-11-14, 20 U 136/18
20 U 136/18Obergericht14.11.2018
Regest
Die Beschreibung Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen und die Vereinbarung, dass dafür Entschädigungsgrenzen gelten, nämlich für Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung gemäß Ziffer 1.13 b) und c) im Kalenderjahr je versicherter Person - bis zu einem Betrag von insgesammt 10.000,- DM zu 75 % - der über 10.000,- DM hinausgehende Teil zu 50 %, sind wirksam.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 136/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-14
Aktenzeichen: 20 U 136/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1114.20U136.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Die Beschreibung
Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen
und die Vereinbarung, dass dafür Entschädigungsgrenzen gelten, nämlich
für Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung gemäß Ziffer 1.13 b) und c) im Kalenderjahr je versicherter Person
-
bis zu einem Betrag von insgesammt 10.000,- DM zu 75 %
-
der über 10.000,- DM hinausgehende Teil zu 50 %,
sind wirksam.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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