7 U 56/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-11-13, 7 U 56/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 56/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-13
Aktenzeichen: 7 U 56/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1113.7U56.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 26.06.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 181/16) zurückgenommen hat.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.248,02 EUR festgesetzt.
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