6 UF 50/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-11-02, 6 UF 50/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 50/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-02
Aktenzeichen: 6 UF 50/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1102.6UF50.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 27.04.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 21.03.2018 (57 F 17/18) in Verbindung mit dem Beschluss vom 03.04.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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