Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-31, 2 U 93/18

2 U 93/18Obergericht31.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 93/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-31

Aktenzeichen: 2 U 93/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1031.2U93.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.05.2018 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 45.000,00 € festgesetzt.

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