32 SA 48/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-26, 32 SA 48/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-26, 32 SA 48/18
32 SA 48/18Obergericht26.10.2018
Regest
Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 48/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-26
Aktenzeichen: 32 SA 48/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1026.32SA48.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 II S. 4 ZPO
Leitsätze
Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt.
Tenor
Örtlich zuständig ist das Landgericht Memmingen.
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