Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-18, 26 U 76/18

26 U 76/18Obergericht18.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 76/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-18

Aktenzeichen: 26 U 76/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0918.26U76.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 20. April 2018 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, über das bisher zuerkannte Schmerzensgeld von 3.000,00 € hinaus weitere 2.000,00 € an Schmerzensgeld, insgesamt also 5.000,00 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2016 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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