7 U 9/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-26, 7 U 9/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 9/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-26
Aktenzeichen: 7 U 9/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0326.7U9.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.11.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 27/17)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 8.000 EUR festgesetzt.
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