Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-23, 26 U 125/17

26 U 125/17Obergericht23.03.2018

Regest

Leitsätze: Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. (redaktionelle Leitsätze der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 125/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-23

Aktenzeichen: 26 U 125/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0323.26U125.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 611, 823 I, 831, 280 I, 278, 249, 253 II BGB

Leitsätze

Leitsätze: Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. (redaktionelle Leitsätze der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juli 2017 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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