26 U 125/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-23, 26 U 125/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-23, 26 U 125/17
26 U 125/17Obergericht23.03.2018
Regest
Leitsätze: Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. (redaktionelle Leitsätze der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 125/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-23
Aktenzeichen: 26 U 125/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0323.26U125.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 611, 823 I, 831, 280 I, 278, 249, 253 II BGB
Leitsätze
Leitsätze: Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. (redaktionelle Leitsätze der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juli 2017 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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