Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-22, 5 U 60/17

5 U 60/17Obergericht22.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 60/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-22

Aktenzeichen: 5 U 60/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0322.5U60.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 01.06.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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