3 Ws 113/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-22, 3 Ws 113/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-22, 3 Ws 113/18
3 Ws 113/18Obergericht22.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 113/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-22
Aktenzeichen: 3 Ws 113/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0322.3WS113.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird in den Ziffern I. 4. (forensische Nachsorge) sowie II. 1. (Medikamenteneinnahme) aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die 1. große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse, ebenso die dem Untergebrachten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.
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