Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-22, 3 Ws 113/18

3 Ws 113/18Obergericht22.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 113/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-22

Aktenzeichen: 3 Ws 113/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0322.3WS113.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird in den Ziffern I. 4. (forensische Nachsorge) sowie II. 1. (Medikamenteneinnahme) aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die 1. große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse, ebenso die dem Untergebrachten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.

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