Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-20, 1 Vollz (Ws) 89/18

1 Vollz (Ws) 89/18Obergericht20.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 89/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-20

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 89/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0320.1VOLLZ.WS89.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

Dem Betroffenen wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in F ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren bewilligt.

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