3 Ws 61/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-06, 3 Ws 61/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 61/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-06
Aktenzeichen: 3 Ws 61/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0306.3WS61.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 10. Januar 2018 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Paderborn vom 8. Dezember 2017 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 6. März 2018 durch
nach Anhörung und auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft sowie nach Anhörung des Verurteilten bzw. seines Verteidigers beschlossen:
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht erschüttert werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Absatz 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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