Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-06, 3 Ws 61/18

3 Ws 61/18Obergericht06.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 61/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-06

Aktenzeichen: 3 Ws 61/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0306.3WS61.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 10. Januar 2018 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Paderborn vom 8. Dezember 2017 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 6. März 2018 durch

nach Anhörung und auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft sowie nach Anhörung des Verurteilten bzw. seines Verteidigers beschlossen:

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht erschüttert werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Absatz 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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