Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-01, 24 U 143/17

24 U 143/17Obergericht01.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 143/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-01

Aktenzeichen: 24 U 143/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0301.24U143.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Es ist beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückzuweisen, weil die zulässige Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist (§ 522 Abs. 2 ZPO).

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