Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-28, 30 U 101/17

30 U 101/17Obergericht28.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 101/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 30 U 101/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0228.30U101.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 25.07.2017 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt

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