4 RBs 21/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-27, 4 RBs 21/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-27, 4 RBs 21/18
4 RBs 21/18Obergericht27.02.2018
Regest
Beschilderungspläne können Urkunden und/oder Augenscheinsobjekte sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 21/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-27
Aktenzeichen: 4 RBs 21/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0227.4RBS21.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 261, StPO § 86
Leitsätze
Beschilderungspläne können Urkunden und/oder Augenscheinsobjekte sein.
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO).Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).
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