Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-14, 11 U 126/17

11 U 126/17Obergericht14.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 126/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-14

Aktenzeichen: 11 U 126/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0214.11U126.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.08.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.000,00 € festgesetzt.

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