4 Ws 3/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-01, 4 Ws 3/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-01, 4 Ws 3/18
4 Ws 3/18Obergericht01.02.2018
Regest
Ein Bewährungswiderruf kommt auch noch drei Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit wegen in der Bewährungszeit begangener neuer Straftaten in Betracht, wenn sich ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten darauf, die Strafaussetzung werde nicht mehr widerrufen werden, in dieser Zeit nicht bilden konnte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 3/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: 4 Ws 3/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0201.4WS3.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StGB § 56f; GG Art. 2 Abs. 2 S.2; Art. 20 Abs. 3
Leitsätze
Ein Bewährungswiderruf kommt auch noch drei Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit wegen in der Bewährungszeit begangener neuer Straftaten in Betracht, wenn sich ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten darauf, die Strafaussetzung werde nicht mehr widerrufen werden, in dieser Zeit nicht bilden konnte.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet zurückgewiesen.
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