2 WF 225/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-23, 2 WF 225/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-23, 2 WF 225/17
2 WF 225/17Obergericht23.01.2018
Regest
Das Übergehen eines Verfahrenskostenhilfegesuchs in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren durch den mit der Sache befassten Richter kann - nach Lage des Einzelfalls - geeignet sein, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit auch in einem nachfolgenden Verfahren zu rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 225/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-23
Aktenzeichen: 2 WF 225/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0123.2WF225.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 42 II ZPO, 113 I FamFG
Leitsätze
Das Übergehen eines Verfahrenskostenhilfegesuchs in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren durch den mit der Sache befassten Richter kann - nach Lage des Einzelfalls - geeignet sein, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit auch in einem nachfolgenden Verfahren zu rechtfertigen.
Tenor
Das gegen die Richterin X am Amtsgericht Essen-Steele gerichtete Ablehnungsgesuch des Antragstellers wird für begründet erklärt.
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