8 U 74/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-02, 8 U 74/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 74/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-02
Aktenzeichen: 8 U 74/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0802.8U74.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.07.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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