Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-27, 28 U 31/17

28 U 31/17Obergericht27.07.2017

Regest

Unzulässigkeit der Nachbesserungsklage mangels Rechtsschutzinteresses bei Weigerung des Autokäufers, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 31/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-27

Aktenzeichen: 28 U 31/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0727.28U31.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 439

Leitsätze

Unzulässigkeit der Nachbesserungsklage mangels Rechtsschutzinteresses bei Weigerung des Autokäufers, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.01.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 10.000 € Euro festgesetzt.

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