Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-25, 28 U 89/17

28 U 89/17Obergericht25.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 89/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-25

Aktenzeichen: 28 U 89/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0725.28U89.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

1.Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung wird zurückgewiesen.

2.Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

3.Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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