28 U 89/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-25, 28 U 89/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 89/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-25
Aktenzeichen: 28 U 89/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0725.28U89.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
1.Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung wird zurückgewiesen.
2.Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
3.Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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