27 W 79/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-25, 27 W 79/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 79/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-25
Aktenzeichen: 27 W 79/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0725.27W79.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten vom 24.04.2017 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 22.03.2017, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 29.05.2017, wird auf Kosten der Beteiligten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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