32 SA 42/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-24, 32 SA 42/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-24, 32 SA 42/17
32 SA 42/17Obergericht24.07.2017
Regest
Nur ausnahmsweise kann eine Verweisung (noch) bindend sein, bei der ein Amtsgericht für zwei Klagen sachlich zuständig ist, diese nach Rechtshängigkeit verbindet und durch eine - nach h.M. rechtsfehlerhafte - Addition der Streitwerte die Zuständigkeit des Landgerichts für gegeben erachtet, an welches der Rechtsstreit sodann verwiesen wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 42/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-24
Aktenzeichen: 32 SA 42/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0724.32SA42.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 ZPO
Leitsätze
Nur ausnahmsweise kann eine Verweisung (noch) bindend sein, bei der ein Amtsgericht für zwei Klagen sachlich zuständig ist, diese nach Rechtshängigkeit verbindet und durch eine - nach h.M. rechtsfehlerhafte - Addition der Streitwerte die Zuständigkeit des Landgerichts für gegeben erachtet, an welches der Rechtsstreit sodann verwiesen wird.
Tenor
Zuständig ist das Landgericht C.
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