Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-20, 2 U 40/16

2 U 40/16Obergericht20.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 40/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-20

Aktenzeichen: 2 U 40/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0720.2U40.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.02.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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