Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-13, 15 W 248/17

15 W 248/17Obergericht13.07.2017

Regest

Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 248/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-13

Aktenzeichen: 15 W 248/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0713.15W248.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 1019

Leitsätze

Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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