Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-10, 31 U 130/16

31 U 130/16Obergericht10.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 130/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-10

Aktenzeichen: 31 U 130/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0710.31U130.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.03.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 6 O 403/15) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieser Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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