Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-06, 1 Vollz(Ws) 209/17

1 Vollz(Ws) 209/17Obergericht06.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 209/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-06

Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 209/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0706.1VOLLZ.WS209.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat sich erledigt; ebenso das gleichzeitig angebrachte Prozesskostenhilfegesuch.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Verfahrens in erster Instanz einschließlich der jeweiligen notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.