11 U 76/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-05, 11 U 76/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 76/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 11 U 76/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0705.11U76.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.04.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Bielefeld wird durch ein-stimmigen Beschluss zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar (§§ 522 Abs. 3, 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; vgl. Zöller – Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 522 Rdn. 42). Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Der Berufungsstreitwert beträgt bis zu 7.000,-- €.
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