Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-04, 26 U 3/17

26 U 3/17Obergericht04.07.2017

Regest

Wird bei dem sogen. Slicen von Milchzähnen zuviel Zahnschmelz abgetragen und entsteht eine ungleichmäßige Oberfläche, kann dies als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 3/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-04

Aktenzeichen: 26 U 3/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0704.26U3.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 280, 823, 253

Leitsätze

Wird bei dem sogen. Slicen von Milchzähnen zuviel Zahnschmelz abgetragen und entsteht eine ungleichmäßige Oberfläche, kann dies als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Dezember 2016 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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