Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-29, 5 Ws 226/17

5 Ws 226/17Obergericht29.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 226/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-29

Aktenzeichen: 5 Ws 226/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0629.5WS226.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird als unbegründet verworfen.

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