3 Ws 247/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-27, 3 Ws 247/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-27, 3 Ws 247/17
3 Ws 247/17Obergericht27.06.2017
Regest
1. Die Zustellung des angegriffenen Beschlusses an den nicht verhandlungsunfähigen Untergebrachten persönlich - statt an den Verteidiger - verstößt nicht gegen den Grundsatz des "fair trial".
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 247/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-27
Aktenzeichen: 3 Ws 247/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0627.3WS247.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 67d Abs. 6; 67e; StPO § 145a Abs. 3 Satz 2
Leitsätze
- Die Zustellung des angegriffenen Beschlusses an den nicht verhandlungsunfähigen Untergebrachten persönlich - statt an den Verteidiger - verstößt nicht gegen den Grundsatz des "fair trial".
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
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