Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-27, 3 Ws 247/17

3 Ws 247/17Obergericht27.06.2017

Regest

1. Die Zustellung des angegriffenen Beschlusses an den nicht verhandlungsunfähigen Untergebrachten persönlich - statt an den Verteidiger - verstößt nicht gegen den Grundsatz des "fair trial".

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 247/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-27

Aktenzeichen: 3 Ws 247/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0627.3WS247.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB § 67d Abs. 6; 67e; StPO § 145a Abs. 3 Satz 2

Leitsätze

  1. Die Zustellung des angegriffenen Beschlusses an den nicht verhandlungsunfähigen Untergebrachten persönlich - statt an den Verteidiger - verstößt nicht gegen den Grundsatz des "fair trial".

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

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