Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-27, 26 U 109/13

26 U 109/13Obergericht27.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 109/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-27

Aktenzeichen: 26 U 109/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0627.26U109.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juni 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 112,48 € nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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