1 Vollz(Ws) 190/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-27, 1 Vollz(Ws) 190/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-27, 1 Vollz(Ws) 190/17
1 Vollz(Ws) 190/17Obergericht27.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 190/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-27
Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 190/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0627.1VOLLZ.WS190.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen als unbegründet wird der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, den Antrag des Betroffenen vom 10.03.2014 auf Zulassung zu Begleitausgängen erneut unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats zu bescheiden.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.
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