Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-22, 4 RBs 216/17

4 RBs 216/17Obergericht22.06.2017

Regest

Zu den Darstellungsanforderungen hinsichtlich der Beweiswürdigung zur Fahreridentifizierung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 216/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-22

Aktenzeichen: 4 RBs 216/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0622.4RBS216.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO §§ 267, 261

Leitsätze

Zu den Darstellungsanforderungen hinsichtlich der Beweiswürdigung zur Fahreridentifizierung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen – mit Ausnahme der Feststellungen zur Höhe der Geschwindigkeitsüber-schreitung – aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Ibbenbüren zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird verworfen.

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