4 RBs 216/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-22, 4 RBs 216/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-22, 4 RBs 216/17
4 RBs 216/17Obergericht22.06.2017
Regest
Zu den Darstellungsanforderungen hinsichtlich der Beweiswürdigung zur Fahreridentifizierung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 216/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-22
Aktenzeichen: 4 RBs 216/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0622.4RBS216.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO §§ 267, 261
Leitsätze
Zu den Darstellungsanforderungen hinsichtlich der Beweiswürdigung zur Fahreridentifizierung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen – mit Ausnahme der Feststellungen zur Höhe der Geschwindigkeitsüber-schreitung – aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Ibbenbüren zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird verworfen.
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