20 U 42/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-21, 20 U 42/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-21, 20 U 42/17
20 U 42/17Obergericht21.06.2017
Regest
Vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls bejaht bei - Anzeige erst (knapp) 6 Monate nach einem Verkehrsunfall und - Kenntnis des VN von der Anzeigeobliegenheit im Grundsatz.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 42/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-21
Aktenzeichen: 20 U 42/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0621.20U42.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls bejaht bei
-
Anzeige erst (knapp) 6 Monate nach einem Verkehrsunfall und
-
Kenntnis des VN von der Anzeigeobliegenheit im Grundsatz.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.01.2017 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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