5 W 63/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 5 W 63/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 5 W 63/17
5 W 63/17Obergericht19.06.2017
Regest
Die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung des § 899 BGB kann insbesondere durch langes Zuwarten trotz Kenntnis der Unrichtigkeit des Grundbuchs widerlegt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 W 63/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-19
Aktenzeichen: 5 W 63/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0619.5W63.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: ZPO § 935, ZPO § 940
Leitsätze
Die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung des § 899 BGB kann insbesondere durch langes Zuwarten trotz Kenntnis der Unrichtigkeit des Grundbuchs widerlegt werden.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 24.05.2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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