Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 5 W 63/17

5 W 63/17Obergericht19.06.2017

Regest

Die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung des § 899 BGB kann insbesondere durch langes Zuwarten trotz Kenntnis der Unrichtigkeit des Grundbuchs widerlegt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 W 63/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-19

Aktenzeichen: 5 W 63/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0619.5W63.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: ZPO § 935, ZPO § 940

Leitsätze

Die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung des § 899 BGB kann insbesondere durch langes Zuwarten trotz Kenntnis der Unrichtigkeit des Grundbuchs widerlegt werden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 24.05.2017 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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