Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 5 Ws 213/17

5 Ws 213/17Obergericht13.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 213/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-13

Aktenzeichen: 5 Ws 213/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0613.5WS213.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wird angeordnet.

Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen.

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